Was tun, wenn der Personalausweis weg ist?

Was tun, wenn der Personalausweis weg ist?

Beim Griff an die Hosentasche oder in die Handtasche merken Sie panisch, dass die Geldbörse samt Personalausweis nicht an Ort und Stelle sind. Nun beginnt das Überlegen: Haben Sie den Ausweis vielleicht daheim vergessen oder ist er verloren gegangen oder gar gestohlen worden? Jetzt gilt es, aktiv zu werden. Wir erklären, welche Schritte wichtig sind und welche zuerst ausgeführt werden sollten.

Wie es nach dem Verlust des Ausweises weitergeht

Der Personalaufweis ist nicht auffindbar: Er ist also entweder verlorengegangen oder entwendet worden. Viele sind zunächst panisch, fragen sich, wie es weitergeht. Oftmals fällt das Abhandenkommen des Personalausweises mit dem Diebstahl des Portemonnaies zusammen, was weitere Behördengänge und finanzielle Einbußen wahrscheinlich werden lässt. Dennoch muss es weitergehen, und zwar schnell: Welche Schritte sind nun zu unternehmen und was sollte als Wichtigstes unverzüglich erledigt werden, um Missbrauch zu verhindern?

Sperrung der Onlineausweisfunktion

Das Wichtigste zuerst: Moderne Personalausweise im Chipkartenformat verfügen über die sogenannte Onlineausweisfunktion. Es handelt sich um eine digitale Möglichkeit, sich im Internet oder an bestimmten Behördenautomaten ausweisen zu können. Auf diese Weise lassen sich bestimmte Amtsvorgänge elektronisch erledigen, ohne dafür vor Ort vorstellig werden zu müssen. Ein Verlust des Ausweisdokumentes ist daher sofort zu melden, damit eine Sperrung der Funktion erfolgen und Missbrauch durch Dritte verhindert werden kann.

Onlineausweisfunktion bislang wenig populär

In Deutschland ist die Onlineausweisfunktion – anders als etwa in den baltischen Staaten – zwar noch nicht flächendeckend gebräuchlich – dennoch bei der Ausgabe eines neuen Personalausweises standardmäßig aktiviert; es sei denn, Sie sprechen Sie bei der Abholung des Ausweisdokumentes aktiv dagegen aus.

Telefonische Sperrung über Sperrnotruf 116 116

Gerade nicht in der Nähe eines Bürgerbüros oder es ist mitten in der Nacht? Die schnellste Möglichkeit, die Onlineausweisfunktion zu sperren, ist der telefonische Sperrnotruf 116 116. Einigen dürfte diese Hotline bekannt sein, da man unter dieser Nummer bereits seit einiger Zeit abhanden gekommene EC- und Kredit- und SIM-Karten sperren lassen kann.

Anders als beim persönlichen Erscheinen beim Bürgerbüro oder der Polizeidienststelle ist für die telefonische Sperrung der elektronische Personalausweisfunktionen das Sperrkennwort nötig, dass Sie bei der Ausstellung des Ausweises erhalten haben. Ist dieses Kennwort nicht zur Hand, ist die Sperrung nur durch das Bürgeramt möglich.

Die Nummer ist aus dem deutschen Festnetz sowie allen deutschen Handynetzten kostenfrei erreichbar. Befinden Sie sich im Ausland, erreichen Sie den Service unter der Nummer +49 116 116. Sollte es dabei zu Problemen kommen, nutzen Sie alternativ die Berliner Festnetznummer + 49 30 4050 4050. Für die Verbindung aus dem Ausland können Gebühren anfallen.

Sperrung der Onlineausweisfunktion allein genügt nicht

Wer seinen Personalausweis verliert, ist verpflichtet, den Verlust der zuständigen Personalausweisbehörde – das ist das Bürgeramt, in dessen Zuständigkeitsbereich die Person gemeldet ist – oder der nächsten Polizeidienststelle anzuzeigen.

Verlustmeldung beim Bürgeramt

Melden Sie nun einen abhandengekommenen oder gestohlenen Personalausweis persönlich beim Bürgeramt, wird die Onlineausweisfunktion automatisch deaktiviert. Ein Missbrauch ist danach nicht mehr möglich. Eine Verlustanzeige beim Bürgeramt muss persönlich vor Ort vorgenommen werden.

Anzeige bei der Polizei

Wenn Ihr Personalausweis gestohlen wurde, ist eine Anzeige bei der Polizei sinnvoll, um vielleicht einen Tatverdächtigen ausmachen zu können. Die Personalausweisbehörde, also das Bürgeramt, wird in jedem Fall eine Verlustanzeige aufnehmen.

In vielen Ratgebern heißt es, dass eine Verlustmeldung bei beim Bürgeramt oder der Polizei zu erfolgen hat. In einigen Fällen kann es vorkommen, dass Sie nach erfolgter Anzeige bei der Polizei durch das Bürgeramt aufgefordert werden, die Verlustmeldung dort zu wiederholen – selbst, wenn sich das Anliegen inzwischen erledigt haben sollte.

Ausweis wieder aufgetaucht: Entsperrung möglich

Sollten Sie Ihren Ausweis wiedergefunden oder zurückbekommen haben, können Sie ihn unter Umständen weiternutzen. Voraussetzung dafür ist wiederum eine entsprechende Meldung über das Wiedererlangen beim Bürgeramt. Erst nach dieser erfolgten Meldung wird die Verlustanzeige bei der Polizei gelöscht und auf Wunsch auf die Sperrung der Online-Funktion wieder aufgehoben. Eine telefonische Entsperrung ist nicht möglich, die Meldung muss persönlich beim Bürgeramt erfolgen. Anschließend ist die Nutzung des „Persos“ innerhalb Deutschlands wieder ohne Einschränkungen möglich.

Im Ausland Probleme mit bereits einmal gesperrten Dokumenten möglich

Im Ausland kann es aus organisatorischen Gründen dazu kommen, dass die Behörden den einst gesperrten und inzwischen wieder aufgetauchten Ausweis weiterhin auf einer Sperrliste führen. In diesen Fällen wird das Ausweisdokument als ungültig gewertet. Es drohen Probleme bei der Einreise oder sogar Bußgelder. Möchten Sie Probleme auf Auslandsreisen vermeiden, sollten Sie entweder einen neuen Personalausweis beantragen oder alternativ – falls vorhanden – einen gültigen Reisepass verwenden.

Ausweis nicht wieder aufgetaucht: Neubeantragung und vorläufige Dokumente

Einen neuen Personalausweis können Sie nur beim zuständigen Bürgeramt beantragen. Eine Neubeantragung ist aber nur möglich, wenn Sie bei der Polizei eine Diebstahlanzeige gestellt haben und Ihnen hierüber ein entsprechender Nachweis vorliegt. Bringen Sie zur Beantragung eines neuen Ausweises unbedingt ein aktuelles biometrisches Passfoto mit. Von der Beantragung bis zur Ausgabe des fertigen Personalausweises vergehen in der Regel etwa drei Wochen.

Wird innerhalb dieser Frist ein Ausweisdokument benötigt, kann geben Gebühr auch ein vorläufiger Personalausweis mit einer Gültigkeitsdauer von drei Monaten ausgestellt werden. Auch hier ist ein biometrisches Passbild mitzubringen.

Verhalten bei Verlust im Ausland

Sofern der Personalausweis im Ausland abhandengekommen ist, sollte dies immer bei der örtlichen Polizei angezeigt werden. Diese stellt eine Bescheinigung aus, die später in Deutschland benötigt wird, um einen neuen Ausweis zu beantragen. Für Nutzer der Onlineausweisfunktion ist die Sperrung dieser vor Missbrauch enorm wichtig. Da diese nicht ohne Zeitverzug persönlich beim Bürgeramt vorgenommen werden kann, sollte der Sperrnotruf 116 116 kontaktiert werden. Hierfür ist allerdings das Sperrkennwort notwendig, das bei der Beantragung des Ausweises ausgehändigt wurde. Aus einigen Ländern ist die Vorwahl nach Deutschland abweichend nicht die +49. Auf der Homepage des Sperrnotrufes finden Sie eine vollständige Liste.


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