Hausrat- und Haftpflichtversicherung – Was sind die Unterschiede?

Hausrat- und Haftpflichtversicherung – Was sind die Unterschiede?

Viele Menschen sind was Versicherungen angeht verunsichert. Oftmals empfinden Sie die Versicherungspolicen als zu kompliziert. Vor allem die Hausrat- und die Haftpflichtversicherung werden oftmals verwechselt. Dabei gehören sie zu den wichtigsten Versicherungen. Wir erklären die Unterschiede.

Schnellübersicht: Der Unterschied zwischen Hausrat- und Haftpflichtversicherung

Eine Hausratversicherung dient der Absicherung Ihres Hab und Guts. Dazu zählen alle Wertsachen, aber auch Gebrauchs-, Verbrauchs- sowie Einrichtungsgegenstände, die „beweglich“ sind. Davon abzugrenzen ist die private Haftpflichtversicherung, die wiederum für Schäden aufkommt, die Sie bei anderen Personen beziehungsweise deren Eigentum verursachen.

Welche Schäden deckt eine Hausratversicherung ab?

Eine Hausratversicherung sichert ihr Hab und Gut ab. Kommt es in Ihren eigenen vier Wänden zu einem Wasserrohrbruch oder platzt Ihr Aquarium, reguliert die Versicherung entstandene Schäden an losen Teppichen, Möbeln oder Textilien. Auch, wenn es in Haus oder Wohnung zu einem Brandschaden kommt, oder nach einem nachweisbaren Einbruch springt die Versicherung ebenfalls ein. Allerdings deckt die Hausratversicherung wie eingangs erwähnt lediglich den Schaden an sogenannten „beweglichen Gegenständen“ ab. Das deckt Einrichtungsartikel sowie Verbrauchs- und Gebrauchsgegenstände ab.

Nicht abgedeckt sind hingegen Schäden, die direkt am Gebäude oder an fest verbauten Gegenständen entstehen. Gemeint sind hierbei beispielsweise Fenster, Türen, Parkettböden, Badewannen oder Fliesen. Für derartige Schäden wäre stattdessen eine Wohngebäudeversicherung zuständig. Eine solche wird in der Regel vom Vermieter abgeschlossen. Sollten Sie als Mieter Schäden an den genannten Gebäudeteilen verursachen, so ist dies ein Fall für die private Haftpflichtversicherung.

Folgende Gegenstände sind in einer Hausratversicherung abgesichert:

  • Einrichtungsgestände wie Fernseher, Computer, Sofa, Schrank, Bett, Beleuchtung
  • Wertgegenstände wie Antiquitäten, Gemälde, lose Teppiche, Urkunden, Sparbücher und Wertpapiere, Schmuck
  • Gebrauchsgegenstände wie Küchenmaschinen, Geschirr, Werkzeug
  • Verbrauchsgegenstände wie Speisen und Getränke samt Vorräten
  • Private Gegenstände, die sich außerhalb der eigenen Wohnung, etwa im Arbeitsplatz, im Hotel oder in Ferienwohnungen befinden

Welche Schäden deckt eine Haftpflichtversicherung ab?

Die private Haftpflichtversicherung gehört zu den wichtigsten Versicherungen, die es gibt. Sie deckt Forderungen seitens Dritter ab, die Sie verursacht haben. Dabei kann es sich um verhältnismäßig kleine Schäden handeln, beispielsweise ein zerstörtes Laptop oder eine Verunreinigung oder Beschädigung eines Einrichtungsgegenstandes, etwa eines Sofas oder eines Teppichs.

Eine übergeordnete Wichtigkeit erlangt die private Haftpflicht in Fällen, in denen andere Menschen Ihretwegen zu Schaden kommen. Sollten Sie beispielsweise eilig versuchen, einen Zug zu erreichen, und rempeln beim Rennen jemanden an, der oder die daraufhin stürzt und sich den Arm bricht, müssen Sie alle anfallenden Kosten übernehmen. Das kann Arzt- und Krankhauskosten genauso umfassen wie die Kosten für eine Urlaubsreise, die die oder der Geschädigte Ihretwegen nicht antreten kann. In diesen Fällen springt eine Haftpflichtversicherung ein und sichert Sie so auch gegen hohe Forderungen ab, die Sie in finanzielles Ungleichgewicht bringen könnten. Deswegen wird die Privathaftpflicht von VerbraucherschützerInnen auch wiederholt als die wichtigste Versicherung überhaupt bezeichnet.

In folgenden Fallbeispielen greift eine Haftpflichtversicherung:

Personenschäden: Sie haben einen Unfall, in den eine Radfahrerin oder ein Radfahrer verwickelt ist und sich dabei verletzt.

Sachschäden: Sie verschütten in der Wohnung einer Bekannten Rotwein und verschmutzen einen wertvollen Teppich, sie stoßen aus Versehen eine fremde Digitalkamera vom Tisch und beschädigen diese dabei.

Mietsachschäden: Sie beschädigen in Ihrer Wohnung festverbaute Objekte, wie Fenster, Türen, Böden oder Sie lassen einen Blumentopf oder eine Tasse in die Badewanne fallen, die daraufhin zu Bruch geht.

Vermögensschäden: Ein durch Sie an einer dritten Person verursachter finanzieller Schaden ist rein finanzieller Art, da weder eine Verletzung dieser Person noch eine Beschädigung an einem ihrer Sachgegenstände vorliegt.

Der Alltag steckt voller potenzieller Gefahren – egal, ob Ihnen persönlich etwas passiert, Ihr Eigentum in Mitleidenschaft gezogen wird oder Sie jemand Drittes schädigen – all das kann hohe finanzielle Belastungen mit sich bringen. Die Investition in die richtige Versicherung kostet nur wenige Euro pro Monat. Dafür erhalten Sie eine Police, die eigene materielle Güter abdeckt und Sie vor teils hohen Forderungen Dritter schützt, die in die Tausende gehen können.


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